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   BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B   

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BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B (https://dejure.org/2007,61470)
BSG, Entscheidung vom 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B (https://dejure.org/2007,61470)
BSG, Entscheidung vom 07. August 2007 - B 13/4 R 325/06 B (https://dejure.org/2007,61470)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Dresden - S 9 RA 544/97
  • LSG Sachsen - L 4 RA 20/03
  • BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B
 
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  • BSG, 13.05.1997 - 13 BJ 271/96

    Darlegung der Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B
    Überdies kann es insoweit nicht allein auf die Rechtsprechung des BSG ankommen, weil sich die Beantwortung einer Rechtsfrage nach der Stellung des Konkurs- oder Insolvenzverwalters naheliegenderweise auch aus der Rechtsprechung anderer oberster Bundesgerichte, insbesondere des Bundesgerichtshofs, ergeben kann (Senatsbeschluss vom 13.5.1997 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 21).
  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B
    Ferner lässt sie unbeachtet, dass eine Rechtsfrage, auch wenn sie in einer bestimmten "Konstellation" noch nicht entschieden ist, sich doch möglicherweise aus Entscheidungen zu anderen Fallgestaltungen beantworten lässt (vgl Senatsbeschluss vom 31.3.1993 - SozR 3-1500 § 146 Nr. 2).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 07.08.2007 - B 13/4 R 325/06 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung angeben, welche Fragen sich stellen, dass diese Rechtsfragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
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